Ehe

Ob es eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder eine Lebensgemeinschaft ist: Sich trennen ist in vielerlei Hinsicht nicht einfach. Bei einer Trennung wird auch schmerzlich offensichtlich, wie vielschichtig die Verbindung zum Partner ist und wie schwierig es neben der emotionalen Auseinandersetzung ist, zusätzlich noch eine rechtliche und faktische Trennung zustande zu bringen; dies insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Eine rechtsanwaltliche Beratung in dieser Phase kann sehr zu einer friktionsfreien Auflösung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Lebenspartner verhelfen und so entscheidend zur Vermeidung nicht enden wollender Animositäten beitragen. Scheuen Sie sich nicht, sich in dieser Phase rechtsanwaltlicher Hilfe zu bedienen, denn ein Rechtsanwalt muss nicht automatisch als Kettenhund auftreten sondern kann auch mit psychologischer Erfahrung schlichtend und zielführend einwirken.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Silke Beetz und Mag. Peter Kueß unterstützen Sie gerne im Rahmen von Scheidungen oder Trennungen, seien diese einvernehmlich oder streitig, und selbstverständlich bei der Regelung der Kindes-Obsorge und dem Kindesunterhalt sowie der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.

 

Wir begleiten Sie auch gerne bei Mediationsverfahren und beraten Sie auch unabhängig von Scheidung oder Trennung bei familienrechtlichen Fragestellungen wie zB dem Kindschaftsrecht oder der Adoption und in Krisensituationen wie häuslicher Gewalt und Unterhaltsvorschuss.

 

Am besten gibt man mit warmer Hand pflegten Großeltern zu sagen. Wir können ein vorausschauendes und einen späteren Familienzwist vermeidendes Handeln auch wärmstens empfehlen. Wir bieten Ihnen eine hervorragende Expertise und vor allem Gestaltungsfantasie bei erbrechtlichen Verfügungen und beraten Sie bei der vernünftigen Planung von Testamenten, Vermächtnissen oder Schenkungen; dies auch für den unternehmerischen Bereich. Wir unterstützen Sie aber auch bei der Geltendmachung von (Pflichtteil-) Ansprüchen, sollten Sie bei Erbvorgängen übergangen worden sein.

Immobilienerwerb, Bau & Wohnen

Die eigenen vier Wände sind ein besonderes Gut. Der Bau, der Erwerb oder der Verkauf einer Immobilie ist in der Regel kein alltäglicher Rechtsvorgang, so dass dieser jedenfalls mit rechtlicher Unterstützung erfolgen sollte um unliebsame rechtliche Folgen zu vermeiden. Rechtsanwalt Mag. Peter Kueß berät Sie gerne.

 

Als Vertragsrichter und Treuhänder wickeln wir Ihre gesamte Immobilientransaktion einschließlich der umfassenden Beratung zu Wohnungseigentum, Eigennutzung oder Vermietung, der Kommunikation mit allen Beteiligten und den nötigen Grundbuchsanträgen ab. Wir übernehmen auch die nötige Treuhand für die Abwicklungen mit der Verkäuferseite und mit Ihrer finanzierenden Bank; alles natürlich unter dem Dach der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Wien. Dies alles zu einem vorab fix vereinbarten Pauschalhonorar.

 

Wir sind auch in ständiger Kooperation mit österreichweit tätigen Beratern, sollten Sie koordinierte Hilfe bei der optimierten Finanzierung Ihres Eigenheims oder Investitionsobjekts benötigen.

 

Sollte der Erwerb oder der Bau der eigenen vier Wände schief gegangen sein oder nicht den Vorstellungen entsprechen, so unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Verkäufern, Bauträgern, Baugewerbetreibenden und sonstigen Vertragspartnern.

 

Wir beraten in ständiger Rechtsvertretung aber auch Bauträger bei der Errichtung und Vermarktung von Bauprojekten und begleiten diese bereits in ihrer Planungs-, Finanzierungs- und schlussendlich Verkaufsphase.

 

Sollten Sie Probleme oder Forderungen im mietrechtlichen Bereich haben, Ihre Miete zu hoch sein oder Sie Rechtsfragen im Nachbarrecht oder im Verhältnis zu anderen Wohnungseigentümern haben, so beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und auch vor Gerichten oder der Schlichtungsstelle sowie vor Baubehörden. Unser wirtschaftliches Know-How kommt unseren Mandanten aber auch bei den Verhandlungen von Mietverträgen und bei Prüfung komplexer Geschäftsraummietverträge zugute.