Gesundheit & Medizin

Die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immer noch das Wichtigste. Die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die von den Gerichten entwickelten, strengen Aufklärungspflichten der niedergelassenen Ärzte und Spitalsärzte einerseits und die zunehmende Mündigkeit der Patienten andererseits hat in den vergangenen Jahren zu einer Zunahme der außergerichtlichen und auch der gerichtlich ausgetragenen Auseinandersetzungen geführt, wenn durch sogenannte ärztliche „Kunstfehler“ bzw Behandlungsfehler die Gesundheit leidet oder die körperliche Unversehrtheit nicht mehr gegeben ist.

 

Gerade in diesem Bereich kann, zusätzlich zu unserer selbstverständlichen Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Grundlagen, unser Verständnis für medizinische Sachfragen und unsere Erfahrung im Umgang und der Auswahl der medizinischen Sachverständigen für Sie von großem Wert sein. Wir verfügen über eine umfassende Expertise und jahrelange Praxis auf diesem sensiblen Gebiet. Eine Vielzahl von bereits erfolgreich geführten Prozessen und das Erreichen von in Österreich außergewöhnlich hohen Entschädigungsbeträgen für unsere Mandanten stellen dies unter Beweis. Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz ist hier als Ihre Anwältin des Vertrauens für Sie da.

 

Sollten Sie als Arzt –allein oder mit Kollegen - die Übernahme oder Gründung einer (Gemeinschafts-) Ordination planen, so stehen wir Ihnen mit unserer fächerübergreifenden Expertise in den hierfür relevanten Bereichen, wie insbesondere dem Ärzte- und Standesrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Immobilienrecht und dem Arbeitsrecht zur Verfügung. Unsere Rechtsanwältinnen Dr. Silke Beetz und Dr. Katharina Langer beraten Sie gerne.

 

Wir unterstützen sowohl Pflegebedürftige und deren Angehörige als auch Pflegedienstleister bei Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Haus(kranken-)Pflege. Wir verfügen auch über große Erfahrung im Vertragsrecht bei Pflegedienstleistungen. Rechtsanwalt Mag. Peter Kueß steht Ihnen in diesem Bereich zur Verfügung.

Beruf & Freizeit

Schadenersatz, Gewährleistung und Produkthaftung sind die Klassiker unter den zivilrechtlichen Rechtsbereichen. Diese betreffen vor allem Konsumenten, welche oft für Lieferungen bzw Waren zwar ein nahezu unbegrenztes (Online-)Angebot vorfinden aber dann vom Ergebnis enttäuscht werden. Aufgrund langjähriger Erfahrung in diesen Bereichen stehen wir Ihnen in sämtlichen Phasen der Geltendmachung, von der Erstbeurteilung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung, zur Seite, damit Sie nicht das Gefühl haben müssen: „…wer billig kauft, kauft teuer…“. Die Rechtsanwälte Dr. Silke Beetz und Mag. Peter Kueß sind als Anwälte Ihres Vertrauens bereit, Ihre Ansprüche konsequent und mit Nachdruck durchzusetzen.

 

Vor allem der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Insbesondere in Zeiten der Online-Buchungen für Flüge und Reisen verfliegt die Urlaubsfreude schnell, wenn die Beschreibungen sich vor Ort als irreführend oder gar fern der Realität herausstellen oder die angeblich positiven Bewertungen vom Veranstalter „gekauft“ sind. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung, nachträgliche Preisminderungs- oder Schadenersatzansprüche gegen Reisebüros, Reiseveranstalter oder Versicherungen effektiv durchzusetzen und beobachten laufend die differenzierte und sich ständig wandelnde Spruchpraxis der Gerichte zu diesen Themen.

 

Sport ist definitiv gesund aber die Anzahl von Sportunfällen, insbesondere auch von Kindern, wächst ständig. Wir übernehmen für Sie gerne die rechtliche Prüfung eines Sportunfalles unter Heranziehung der jeweils einschlägigen Rahmenvorschriften für zB Seilbahn- und Pistenhalter oder andere Anbieter von Sportmöglichkeiten und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ersatzforderungen wie insbesondere Schmerzengeld oder Verunstaltungsentschädigung.

 

Im privaten Bereich ist man aber auch oft nicht nur mit Themen wie Mängel oder Schäden konfrontiert sondern auch mit sonstigen zivilrechtlichen Fragestellungen oder einem allgemeinen Regelungsbedarf. Wir beraten unsere Mandanten daher auch regelmäßig bei arbeitsrechtlichen Fragen und Forderungen oder beim Abschluss von sonstigen privatrechtlichen Vereinbarungen jeglicher Art.