Haftung & Versicherung
Versicherungen sind grundsätzlich eine beruhigende Einrichtung. Unsere Mandanten machen jedoch regelmäßig die Erfahrung, dass man als braver Prämienzahler mit oft nicht nachvollziehbaren Einwendungen von den Versicherern im Regen stehen gelassen wird wenn es wirklich einmal darauf ankommt. Wir vertreten Sie gerne, wenn Sie sich als Privatperson Forderungen gegenüber sehen, weil Sie bei von Ihnen verursachten Schäden zur Haftung gezogen werden. Wir empfehlen in solchen Fällen - auch bei einer vorhandenen Versicherung - sofort rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da schon eine selbst vorgenommene, nicht bis ins letzte Detail durchdachte, Versicherungsmeldung negative Folgen für die spätere Leistungsbereitschaft oder den Leistungsumfang der Versicherung haben kann.
Sollten Sie Opfer eines Unfalls geworden sein, so übernehmen wir schon die ersten durchzuführenden Maßnahmen wie Versicherungsmeldung und Privatbeteiligtenanschluss (im Strafverfahren gegen den Verursacher) und setzen dann auch die weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte, damit Sie ein Maximum an Entschädigung für den erlittenen Schaden erhalten. Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Geltendmachung von Reparaturkosten bzw Totalschadenablösen, Wertminderungen, Generalunkosten, Schmerzengeld, Behandlungskosten und Verdienstentgang.
Wir sind Ihnen auch bei allen sonstigen Fragen des Versicherungsrechts gerne behilflich. Wir wissen, Versicherungen gehen davon aus, dass nur wenige Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen bis ins Detail kennen; aber wir kennen diese Details – und die Schlupflöcher.
Behörden & Strafen
„Vurschrift is Vurschrift“ muss nicht immer sein aber der lange Arm des Staates ist dennoch immer und überall. Nicht zuletzt wegen des ständigen Anwachsens von gesetzlichen Bestimmungen aufgrund von EU-Vorgaben ist der Bereich des Verwaltungsrechts ein allumfassendes und annähernd unüberschaubares Rechtsgebiet. Wir machen ständig die Erfahrung, dass sich Mandanten im Paragrafendschungel verirrt haben weil es ihnen gar nicht bewusst war, eine (unbekannte) Vorschrift beachten zu müssen. Insbesondere im unternehmerischen Bereich ist die vorausschauende Beratung in allen Detailfragen des branchenspezifischen Verwaltungsrechts oder die Abwehr behördlicher Aufträge und Maßnahmen unerlässlich für störungsfreies Unternehmertum. Wir sorgen dafür, dass der Unternehmer seine Zeit den Kunden widmen kann und sich nicht mit der Staatsgewalt abmühen muss.
Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl im unternehmerischen Bereich als auch als Privatpersonen in allen Verwaltungsbelangen oder Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsstrafverfahren. Sei es die Bekämpfung verwaltungsbehördlicher Strafen oder Verfügungen, die Wiedererlangung des Führerscheins oder Übertretungen sonstiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Die Rechtsanwälte Dr. Silke Beetz und Mag. Peter Kueß sind für Sie da, nehmen den Kontakt zu Behörden auf und bringen Ihre Rechtsmittel bei Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden oder in Verfahren vor Verwaltungsgerichten ein.